Fakten

In Österreich wird aktuell eine Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes diskutiert.

Wir möchten umfassend über diesen Themenbereich informieren sowie Betroffene vor allem aus dem angloamerikanischen Raum zu Wort kommen lassen. Im Text unterhalb ist eine detaillierte Erklärung der Punkte inkl. Bewertung & Risiken zu finden. Es ist eine Interessensabwägung zwischen dem legitimen Kinderwunsch der Eltern, den wirtschaftlichen und wissenschaftlichem Interessen der Fortpflanzungsindustrie, sowie den Interessen und Belastungen des Kindes vorzunehmen.


Zu Beginn eine kurze Zusammenfassung für all jene, die sich schnell einen Überblick schaffen wollen:

Die Änderung des Fortpflanzungsmedizingesetzes beinhaltet, dass sich Frauen mit der Eizelle einer anderen ein Kind produzieren lassen dürfen (Eizellspende). Die Eizellspende führt dazu, dass Kinder von vornherein zwischen zwei Müttern stehen – einer biologischen und einer genetischen. Die Eizellspende ist ein gesundheitliches Risiko für Spenderin, Kinderwunschpatientin und Kind. Ebenso vorgesehen ist die Möglichkeit, dass Embryonen für genetische Selektion produziert werden (Präimplantationsdiagnostik – PID). Dabei werden bewusst mehrere Embryonen gezeugt, von denen nur jene sich weiter entwickeln dürfen, die einer bestimmten genetischen Erwartung entsprechen. Diese Diagnostik ist nie Therapie eines Embryos, sondern immer Selektion zwischen lebenswerten und lebensunwertem Leben. De facto werden viele selektiert und weggeworfen. Auch lesbische Paare sollen sich mit künstlicher Befruchtung Kinder machen lassen dürfen. Dies führt dazu, dass ein Kind von vornherein mit der Absicht gezeugt wird, ohne seinen Vater aufzuwachsen. Das verstößt gegen das durch die UN-Kinderrechtskonvention (Artikel 7 & 8) geschützte Recht des Kindes, möglichst bei Vater und Mutter aufzuwachsen. Darüber hinaus leiden Kinder, die durch die durch die Reproduktionsmedizin „entstanden“ sind, nunter zahlreichen Belastungen, siehe Pkt. 4 weiter unten.


Übersicht:

  1. Aktuelle und zukünftige Rechtslage in Österreich
  2. Beginn des Menschlebens, Präimplantationsdiagnostik
  3. Verletzte Rechte des Kindes
  4. Belastungen des Kindes
  5. IVF: Wirtschaftliche Interessen, zu wenig erforschte Risiken
  6. Eizellenspende
  7. Das Dokument mit der Stellungnahme der Lebenskonferenz zum Fortpflanzungsmedizingesetz
  8. Wussten Sie schon …? Fakten in aller Kürze
  1.  Aktuelle und zukünftige Rechtslage in Österreich

Bisher durften aus medizinischen Gründen nur ungewollt kinderlose Paare (Mann und Frau) eine künstliche Befruchtung durchführen und die Samenspende Dritter wurde nur bei einer Insemination (direkt in die Gebärmutter der Frau) zugelassen. Bislang werden die Methoden der künstlichen Befruchtung medizinisch unterstützend eingesetzt, wo aufgrund einer Erkrankung / eines körperlichen Unvermögens eine natürliche Zeugung nicht möglich ist. Durch ein Urteil des Verfassungsgerichtshofes ist eine Reparatur des Gesetzes bis Ende 2014 notwendig. Das viel zitierte Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs verlangt keine allgemeine Öffnung der IVF für lesbische Paare, sondern nur eine Korrektur der Beschränkung der Fremdsamenspende in vivo. Ebenso ist die Einführung der Präimplantationsdiagnostik – also der Selektion von Embryonen vor Transfer in den Mutterleib – nicht rechtlich zwingend gefordert. Quelle

Bisherige Regelung Geplanter Gesetzesentwurf, vom Ministerrat beschlossen
Samenspende in vivo (in den Gebärmutter der Frau) nur für Heterosexuelle Nun auch für Lesben
In-Vitro Fertilisation (IVF – Befruchtung im Reagenzglas) nur bei medizinischer Indikation (ultima ratio) und Subsidiarität (falls keine weniger invasive Methode möglich) Ultima ratio für alle Paare
Samenspende durch Dritte bei IVF verboten Erlaubt
Eizellspende verboten Erlaubt mit Altersober- und Untergrenze
Präimplantationsdiagnostik (PID): soweit nötig für die Herbeiführung der Schwangerschaft PID nur nach 3 genetisch bedingten Fehl- oder Totgeburten, nach 3 fehlgeschlagenen IVF Versuchen, oder bei begründeten Verdacht auf nicht behandelbare, schwerwiegende Erbkrankheiten, die eine Fehlgeburt erwarten lassen oder die das Kind so schwer schädigen, dass es nur durch Intensivmedizin am Leben bleiben könnte oder dauernd starke, nicht behandelbare Schmerzen hätte.

Der Entwurf zur Novellierung sieht unter anderem vor, dass Österreich

  • eine Selektion von möglicherweise behinderten Kindern (Präimplantationsdiagnostik) legalisiert und damit die Diskriminierung von ungeborenen Menschen aufgrund genetischer Veranlagung (Eugenische Indikation) weiter zuspitzt;
  • sich außerhalb der ratifizierten Kinderrechtskonvention stellt, in der festgehalten ist: Jedes Kind hat ein prinzipielles Recht auf Vater und Mutter, das nicht willkürlich missachtet werden darf (vgl. Art 7 und 8 der UN-Kinderrechtskonvention)
  • die sog. Eizellspende einführt, die eine erhebliche Gesundheitsbelastung für Frauen bedeutet, sowie einer Kommerzialisierung des weiblichen Körpers Vorschub leistet. Quelle

Die Leihmutterschaft und das „Social-Egg Freezing“ sind nicht im aktuellen Gesetzesentwurf enthalten und bleiben verboten. Auch die IVF für Alleinstehende bleibt verboten. Bezüglich „Social-Egg Freezing“ möchten wir auf Artikel auf welt.de und in der FAZ hinweisen, weitere Infos zur Leihmutterschaft folgen.
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2. Beginn des menschlichen Lebens, Präimplantationsdiagnostik

Unter der Verhinderung der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle versteht man Empfängnisverhütung. Sobald diese Verschmelzung aber stattfindet, entsteht eigenes Leben, das aufgrund seiner Herkunft von zwei Menschen in logischer Folge nur menschliches Leben sein kann. Die Vernichtung dieses kleinen Menschen bezeichnet man als (Früh-)Abtreibung. Quelle

Das menschliche Leben beginnt mit der Vereinigung von Samen- und Eizelle. Dies wurde auch am 18.10.2011 vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Streit zwischen dem Stammzellenforscher Oliver Brüstle und der Organisation Greenpeace bestätigt (Urteil C34/10). Quelle Alle anderen Zeitpunkte sind willkürlich gewählt und falsch.

Bei der Präimplantationsdiagnostik (PID) werden bewusst mehrere Embryonen gezeugt, von denen nur jene sich weiter entwickeln dürfen, die einer bestimmten genetischen Erwartung entsprechen. Diese Diagnostik ist nie Therapie eines Embryos, sondern immer Selektion zwischen lebenswerten und lebensunwertem Leben. Bei der PID handelt es ich um eine Selektion von Embryonen vor Transfer in den Mutterleib.

PID kann Krankheit nicht verhindern. Sie ist ein Instrument der Selektion und Diskriminierung.

Aus medizinischer Sicht ist die PID ein aufwändiges, belastendes, wenig erfolgversprechendes und risikoreiches Verfahren: Sie ist ethisch unannehmbar, weil sie ein reines Instrument der Selektion des frühen Embryos ist. In letzter Konsequenz handelt es sich um eine moderne Spielart von Eugenik.

Die angeblich beschränkte Zulassung im aktuellen Gesetzesentwurf täuscht: Staatliche Beschränkungen sind praktisch kaum durchführbar. Im Gegenteil: Eine Ausweitung der Anwendungsfälle wird zur Regel, wie dies die Erfahrung in anderen Ländern zeigt. Wer soll denn rechtens definieren, welche Krankheiten oder Risiken für Krankheiten zur Menschenselektion berechtigen?

PID stellt Diagnosen, gibt Risikowerte an, bietet aber keine Therapien. Die „Therapie“ lautet Selektion und Vernichtung. Es gibt keine „Zeugung auf Probe“.

Der Wunsch nach einem gesunden Kind ist und bleibt ein legitimer Wunsch. Diesem mit allen technischen, aber ethisch kaum rechtzufertigen Mitteln nachzugeben, fördert eine unrealistische Haltung. Es wächst ein Anspruchsdenken auf ein „Null-Fehler-Baby“ oder „Wunsch-Baby um jeden Preis“. Für 85 Prozent der Frauen wird jedoch aus dem Traum ein Trauma: Sie können trotz mehrfacher Versuche einer IVF kein Kind bekommen. Es gibt zudem bislang keinen wissenschaftlichen Beweis dafür, dass die Schwangerschaftsrate nach PID steigt. (Reproductive BioMedicine Online, 2012: 25, 108-117). Die Medizin bewegt sich hier in einem Experimentierfeld. Was hingegen steigt, ist die Zahl der erzeugten Embryonen: Weltweit werden im Schnitt 33,7 Embryonen für eine Lebendgeburt nach PID „verbraucht“. Quelle

Aufgrund der sehr niedrigen Erfolgsquoten der IVF ist eine Anwendung von PID sehr wahrscheinlich, obwohl dies vom Gesetzgeber vehement bestritten wird.
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3. Verletzte Rechte des Kindes

Seit 2011 ist ein Teil der UN-Kinderrechtskonvention auch im österreichischen Bundesverfassungsgesetz über die Rechte von Kindern verankert. In Artikel 1 heißt es: „Bei allen Kinder betreffenden Maßnahmen öffentlicher und privater Einrichtungen muss das Wohl des Kindes eine vorrangige Erwägung sein.“ Die Fremd-Samenspende und Eizellspende missachten die Rechte des Kindes. Ein „Kinderwunsch“ ist nur dann legitim, wenn er auch den Wünschen eines Kindes gerecht wird. Die vorsätzliche Trennung von sozialer und genetischer Elternschaft widerspricht Wunsch und Wohl des Kindes.

Weltweit spricht sich eine wachsende Zahl von inzwischen erwachsenen Personen gegen die Art und Weise aus, wie sie ins Leben gerufen worden sind. Viele von ihnen fühlen sich als „genetische Waisenkinder”. Beim Versuch, die eigenen Verwandtschaftsbeziehungen herauszufinden, geraten sie in eine Identitätskrise (vgl. MyDaddy’s Name is Donor: A Pathbreaking New Study of Young Adults Conceived Through Sperm Donation, K. Clark, N. Glenn, E. Marquardt, 2010). Das Kindeswohl steht vor dem Kindeswunsch.

Die künstliche Befruchtung für lesbische Paare führt dazu, dass ein Kind in der Absicht gezeugt wird, ohne leiblichen Vater aufzuwachsen. Das verstößt gegen das durch die Kinderrechtskonvention geschützte Recht des Kindes, möglichst bei Vater und Mutter aufzuwachsen. Das schicksalhafte Ereignis der Vaterlosigkeit ist für Pflegekinder oder Scheidungswaisen schwer genug zu tragen. Ethisch inakzeptabel ist es, wenn Personen für ein Kind im Voraus bewusst seine Vaterlosigkeit planen und intendieren.

Dass jedes Kind optimalerweise Vater und Mutter braucht, wird von kaum jemand ernsthaft angezweifelt. Das prinzipielle Recht des Kindes auf Vater und Mutter darf nicht willkürlich missachtet werden. Damit würde Österreich auch gegen die 1992 ratifizierte UN-Kinderrechtskonvention (vgl. Art 7 und 8) verstoßen. Quelle

Aus Kindessicht stellt sich die Frage: Bietet man diesen Kindern gleiche Chancen, wenn sie ihr ganzes Leben lang auf der Suche nach ihren Wurzeln sind? Es ist eine bewusste Herbeiführung von Identitätsproblemen der Kinder. Jeder Mensch will eine Identität! Nicht ohne Grund sichert Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention Kindern das Recht, ihre Eltern nicht nur zu kennen, sondern möglichst auch von ihnen betreut zu werden. Quelle
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4. Belastungen des Kindes

Wenn in der Güterabwägung zum bestehenden Kindeswunsch der Eltern und zu ökonomischen oder wissenschaftlichen Interessen der Reproduktionsmedizin primär das erhoffte Kind das Ziel der Intentionen ist, dann gilt es auch primär den möglichen oder wahrscheinlichen Schaden für das Kind abzuwehren oder zu minimieren. Aus der aktuellen, leider insgesamt viel zu geringen und zu wenig an der gesunden körperlichen und psychischen Entwicklung der Kinder orientierten, wissenschaftlichen Forschung zur Reproduktionsmedizin sind v.a. folgende Belastungen für die Kinder bereits bekannt und daher in den Zielsetzungen des Gesetzes zu berücksichtigen:

‐ Vorwiegend somatische Belastungen durch

  • Frühgeburtlichkeit und alle Folgezustände von Entwicklungsbeeinträchtigungen und Behinderungen (Österreich weist schon derzeit eine im europäischen Vergleich sehr hohe Frühgeborenenrate auf, ein „single embryo transfer“ senkt die FG ‐ Rate enorm),
  • Erhöhte Rate von Fehlbildungen (v.a. Urogenital ‐ , Gastrointestinal ‐ , Muskulo ‐ skeletal ‐ und Cardiovaskulär ‐ System, bei einzelnen Bildern z.T. 3 ‐ fach),
  • Erhöhtes Krebsrisiko,
  • Erhöhte Zahl an Totgeburten,
  • Häufigere „Health care utilization“ in den ersten 6 Lebensjahren auch bei primär unauffälligen Kindern der Reproduktionsmedizin (Krankenhausaufenthalte, Operationen, Allergien, spätere Entwicklungsstörungen, etc.),
  • Als PGD/PGS ‐ Komplikation gehen pro entdecktem Kind mit Trisomie 21 etwa 2 ‐ 3 gesunde Embryonen verloren.

‐ Vorwiegend psychische Belastungen durch

  • Sterilitätskrise der Eltern (Enttäuschung, Beschämung, Wut, Neid, Ohnmacht, Defektempfinden, Schuldfrage, Trauer, …),
  • Lange Jahre unerfüllten Kinderwunsches und vielleicht mehrfach misslungene Maßnahmen der Fortpflanzungsmedizin bedeutet per se eine enorme psychische Belastung, die von den Eltern auf das Kind übertragen oder projiziert werden kann.
  • Emotionale Elternschaft ist oft durch das sehr technische „Eltern ‐ Werden“ (künstliche Zeugung, PND, Kaiserschnittgeburt, …) erschwert.
  • Familiengeheimnis und Herkunftslüge mit psychischen und sozialen Folgen („Woher komme ich?“, „Von mir hast Du das nicht?“, Tabuisierung und Leugnung („Vergeheimnisung“), Verwirrung der Gefühle, Zugehörigkeitsproblematik),
  • Bewältigung des/der „Dritten im Bunde“ („Schattenvater“, „Schattenmutter“, Gefühl: „Das Fremde in mir“),
  • Hohe Erwartungshaltung an das „erhoffte“ Kind, die das „reale“ Kind dann nicht erfüllen kann. Dadurch entsteht ein hohes Risiko für eine Belastung bzw. Störung der psychosozialen Entwicklung von Selbst, Bindung und Resilienz, Identität, Vertrauen des Kindes und der eigenen zukünftigen Elternschaft.

Quelle: Stellungnahme der Österreichischen Liga für Kinder‐ und Jugendgesundheit zum Fortpflanzungsmedizingesetz

Aktuelle Fälle gibt es z. B. bereits in Deutschland. Es gibt Selbsthilfegruppen von Kindern, die mithilfe von Fremdsamenspende gezeugt worden sind Quelle S. 7237
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5. IVF: Wirtschaftliche Interessen, zu wenig erforschte Risiken

Bei IVF gibt es eine Erfolgsquote von lediglich 15 %. Dies wird auch als „Baby-Take-Home-Rate“ bezeichnet. Die Reproduktionsindustrie funktioniert nach Regeln einer „gewinnbringenden Industrie“. Quelle

Laut dem aktuellen Report Global In-Vitro Fertilization (IVF) Market 2013 – 2020 des Internationalen Marktforschungsinstituts Allied Analytics LLP ist die Reproduktionsmedizin zu einer gewinnbringenden Industrie geworden: Der globale IVF-Markt lag Ende 2012 bei 9,3 Milliarden US-Dollar, bis 2020 wird er auf schätzungsweise 21,6 Milliarden Dollar ansteigen. Quelle

Angesichts der Entwicklungen einer Reproduktionsindustrie, die gewinnorientiert eine sofortige Schwangerschaft oder ein Kind verspricht, orten die Mediziner einen „Mangel an Willen“, über die Nebenwirkungen aufzuklären. Es sei heute bekannt – aber kaum kommuniziert – dass IVF sowohl bei Müttern als auch Kindern zu Komplikationen führen kann. Langzeitfolgen für die geborenen Kinder seien nach Ansicht der Wissenschaftler noch viel zu wenig erforscht. Es fällt auf, dass in Fachkreisen immer häufiger Stimmen laut werden, sich mit den Schattenseiten der IVF seriös zu beschäftigen.

Erst kürzlich hatte Großbritannien vor Gesundheitsrisiken bei IVF-Kindern gewarnt (vgl. Reproduktionsmedizin: Britische Behörde warnt vor riskantem Einsatz der ICSI-Methode). Bereits 2012 hatten Autoren im New England Journal of Medicine eine kritische Begleitung der assistieren Reproduktion (ART) eingemahnt (vgl. Studie: Höhere Fehlbildungsrate bei IVF-Kindern belegt), im Reproductive BioMedicine Online (vgl. Studie: IVF-Techniken entsprechen nicht klinischen Standards) hatten die Autorinnen angeprangert, dass man es bei der Sicherheit und Wirksamkeit der Anwendung von ART am Menschen nicht immer so genau nehme – mit gravierenden ethischen und klinischen Folgen. Quelle
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6. Eizellenspende

Die Eizellspende ist ein medizinisch unzureichend dokumentiertes und ethisch umstrittenes Verfahren. Sie schürt unrealistische Hoffnungen auf ein Kind, wobei zugleich gesundheitsschädigende Nebenwirkungen für Spenderin, Empfängerin und Kind verschwiegen werden. Mehrere Eizellen, die durch massive, hormonelle Überstimulation in den Eierstöcken heranreifen, werden unter Narkose invasiv (= in den Körper der Frau eindringend) entnommen. Die Nebenwirkungen reichen von Unfruchtbarkeit bis zum sog. Hyperovulationssyndrom, das tödlich enden kann (vgl. Human Reproduction 2010; 25: 1782-1786). Die Langzeitfolgen werden in den Fachzeitschriften diskutiert, zugleich werden entsprechende Studien eingefordert, woran Firmen aber sichtlich kein Interesse haben (vgl. Reproductive BioMedicine Online 2014; 28: 443-450).

Ebenso werden in der einschlägigen Literatur die erhöhten Gesundheitsrisiken für Eizell-Spender-Kinder und gebärende Mütter aufgelistet. Umso erstaunlicher ist es, dass die Novelle nicht vorsieht, den beratenden vom behandelnden Arzt zu trennen. Hier besteht ein eklatanter Interessenskonflikt.

Bei der Abgabe der eigenen Eizellen an andere Frauen ergeben sich zusätzliche ethische schwerwiegende Probleme, wie „Aufwandsentschädigung als verdeckte Bezahlung“, Marktregeln, potentielle Ausbeutung usw. Der Gesetzgeber verschließt seine Augen vor dem international steigenden Eizellenhandel und der damit verbundenen Degradierung des Körpers der Frau zu Rohstofflieferantinnen. Die Kommerzialisierung und damit die Ausbeutung von Frauen in prekären Lagen nehmen zu. Es muss Aufgabe des Gesetzgebers sein, Betreffende in diesem Fall vor sich selbst zu schützen und das Kindeswohl (Stichwort: Dreifach-Elternschaft) voranzustellen. Quelle

Die Welt schreibt in einem Interview: Diane Tober ist medizinische Anthropologin, sie forscht an der Universität von Kalifornien (Berkeley)…. Die Entnahme von Eizellen hat größere Ähnlichkeiten mit einer Nieren- als mit einer Samenspende, warnt sie… Der britische Reproduktionsmediziner Adam Balen ist zu dem Schluss gekommen, dass keine Gruppe eine höhere Müttersterblichkeitsrate hat als Frauen, denen Eizellen entnommen wurden. Quelle

Eine umfassende und objektive Information der jungen Frauen ist hier unverzichtbar, sowie eine Trennung des informierenden Arztes und des zur Gewinnung der Eizellen behandelnden Arztes. Dies sieht der Gesetzesentwurf jedoch nicht vor. Quelle

Eine weitere umfassende Analyse der Risiken der Eizellenspende ist hier zu finden.
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7. Das Dokument mit der Stellungnahme der Lebenskonferenz zum Fortpflanzungsmedizingesetz

Dieses Dokument kann über diesen Link heruntergeladen werden: Stellungnahme Lebenskonferenz
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… Wussten Sie schon?

Hier folgen Beiträge mit Fakten zur Reproduktionsmedizin: